Garantie

Die Aesculap Schermaschinen GmbH, Fröhliche-Mann-Str. 15, 98528 Suhl, Deutschland, E-Mail:  info@aesculap-schermaschinen.de , Fax: +49 (0) 3681 4982 - 34, Tel.: +49 (0) 3681 4982 - 0 gewährt für alle Produkte von Aesculap Schermaschinen, 
- in deren Bedienungsanleitung oder 
- in deren begleitenden Dokumenten oder 
- bei denen durch Kenntlichmachung auf dem Produkt selbst oder seiner Verpackung oder 
- bei denen in unserer Werbung zu diesem Produkt 
auf die hier gegenständliche Garantiebedingungen verwiesen wird, folgende

Garantie:
1. Die Freiheit des Produkts von Sachmängeln wird für die Dauer der Frist gemäß Ziffer 3. garantiert.

2. Die Garantie umfasst den Anspruch des Endkunden auf Erstattung des Kaufpreises oder Austausch des Kaufgegenstandes oder Nachbesserung des Kaufgegenstandes – jeweils nach Wahl von Aesculap Schermaschinen GmbH – sofern sich ein Mangel während der Dauer der Garantie zeigt
– und der Mangel nicht vom Endkunden zu vertreten ist und/oder
– der Mangel nicht auf Schadensereignisse während des Transports zum Endkunden zurückzuführen ist und/oder
– der Mangel nicht auf Schadensereignisse aufgrund höherer Gewalt zurückzuführen ist.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Kostenerstattungsansprüche wegen Eigenreparatur oder Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, sind nicht Gegenstand der Garantie.

3. Die Garantiefrist beträgt in der Regel zwei Jahre und beginnt mit Gefahrübergang des neuen Produkts auf den Endkunden des fabrikneuen Produkts. Sofern in der Bedienungsanleitung und/oder sonstigen begleitenden Dokumenten und/oder durch Kenntlichmachung auf dem Produkt selbst oder seiner Verpackung und/oder in unserer Werbung zu diesem Produkt eine kürzere oder längere Garantiezeit angegeben wird, gilt jeweils nur diese Angabe zur Dauer der Garantiefrist.
4. Ein Garantiefall führt zu keiner Verlängerung der Garantiezeit und/oder Erweiterung des Garantieumfangs. Dies gilt auch für die innerhalb der Garantiefrist rechtzeitig gemeldeten oder eines innerhalb der Garantiezeit behobenen Sachmangels.
 
5. Die Garantie gilt weltweit, jedoch ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
6. Die Garantierechte gelten nur für den ersten Endkunden des fabrikneuen Produkts und sind nicht übertragbar.
 
7. Für die rechtzeitige Wahrung der Rechte aus dieser Garantie ist es ausreichend aber auch erforderlich, den jeweiligen Garantieanspruch eindeutig (möglichst genaue Beschreibung des Fehlers und ggf. der äußeren Umstände, bei denen der Fehler auftritt) und schriftlich (Brief, Fax) oder in Textform (E-Mail) gegenüber der Aesculap Schermaschinen GmbH (Adresse und weitere Kontaktmöglichkeiten siehe oben) geltend zu machen, wobei es entscheidend auf den rechtzeitigen Eingang des Anspruchsschreibens/der Anspruchs-E-Mail bei der Aesculap Schermaschinen GmbH ankommt. Um während der Garantiezeit auftretende Material- oder Herstellungsfehler gegenüber Aesculap Schermaschinen GmbH geltend zu machen, kontaktieren Sie bitte Ihren unmittelbaren Verkäufer oder erkundigen Sie sich über weitere Möglichkeiten auf www.aesculap-schermaschinen.de/de/service  oder unter der Tel.-Nr. +49 8086 933-490 oder per E-Mail:  service@kerbl.com
8. Ausgenommen von der Garantie sind
- Schäden die auf unsachgemäßer Benutzung/Lagerung/Aufstellung/Installation oder Beschädigung beruhen oder mitberuhen,
- Schäden die auf nicht ordnungsgemäßer Wartung und/oder nicht rechtzeitigem Austausch von Verschleißteilen beruhen oder mit beruhen,
- Schäden, die auf Software von Drittanbietern oder auf angeschlossenen Fremdgeräten oder gespeicherten Daten beruhen oder mit beruhen,
- Schäden, die auf äußere Einwirkungen, zum Beispiel Fremdbeschädigungen, schädliche Witterungseinflüsse wie Starkregen, Frost, Blitzschlag, übermäßiger Sonneneinstrahlung u.ä. beruhen oder mit beruhen
- Verschleißteile, wie Leuchtmittel, Gummisauger, Dichtungen, Treibriemen, Ventile und wasserführende Bauteile, Schermesser, Bürsten, Batterien, Akkumulatoren u.ä.
- Individuell hergestellte Einzelanfertigung
- Verbrauchsmaterialien, wie Treibstoffe, Öle, Filter etc.
 
9. Die Garantie erlischt im Übrigen in den Fällen
- der Verwendung von Nicht-Originalzubehör oder Nicht-Originalersatzteilen von Aesculap Schermaschinen GmbH
- bei unsachgemäßer Öffnung des Gegenstandes oder Bauteilen des Gegenstandes,
- bei Reparaturen oder Abänderungen, die nicht von Aesculap Schermaschinen selbst oder einem von Aesculap Schermaschinen autorisierten Servicepartner vorgenommen wurden,
- bei Weiterbenutzung des Gegenstandes trotz der Nichtdurchführung von erkennbar notwendigen Reparaturen,
- bei Nichtbeachtung von Betriebs-, Wartungs-, Aufbewahrungs- und Transportvorgaben, sowie bei unsachgemäßer Bedienung, Wartung, Beanspruchung, Reinigung, Pflege oder Nutzung, oder bei Problemen, die auf den Anschluss von Fremdgeräten zurückzuführen sind, anders als sie in der Bedienungsanleitung beschrieben sind und
- bei nicht rechtzeitigem Austausch von Verschleißteilen.
10. Die Aesculap Schermaschinen GmbH ist gemäß § 315 BGB berechtigt, im eigenen billigen Ermessen zu entscheiden, ob ein von der Garantie erfasster Mangel durch Reparatur, Ersatz des Produkts, volle oder teilweise Kaufpreiserstattung oder auf andere geeignete Weise beseitigt bzw. abgegolten wird.
 
11. Die Aesculap Schermaschinen GmbH trägt bei berechtigten Garantieansprüchen die Kosten der Sachmängelbeseitigung sowie die Transportkosten vom Endkunden zur Aesculap Schermaschinen GmbH oder einem von der Aesculap Schermaschinen GmbH beauftragten Dritten und zum Endkunden zurück.
Kosten der Aesculap Schermaschinen GmbH, die durch die offensichtlich unberechtigte Geltendmachung von Garantieansprüchen entstehen, wie z.B. Transportkosten, Versicherungskosten, Verpackungskosten u.ä. sind zusammen mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,00 pro Bearbeitungsfall vom Garantieanspruchsteller an die Aesculap Schermaschinen GmbH zu erstatten.
 
12. Die Gefahr des Verlusts oder des zufälligen Untergangs des Produkts beim Transport vom Endkunden zur Aesculap Schermaschinen GmbH oder dem von der Aesculap Schermaschinen GmbH beauftragten Dritten trägt der Versender/Endkunde. Die Gefahr des Verlusts oder des zufälligen Untergangs des Produkts beim Transport von der Aesculap Schermaschinen GmbH oder von dem von der Aesculap Schermaschinen GmbH beauftragten Dritten zum Endkunden trägt die Aesculap Schermaschinen GmbH.

13. Soweit in einer Bedienungsanleitung oder in begleitenden Dokumenten zu einem Produkt oder auf dem Produkt oder seiner Verpackung selbst oder in unserer Werbung zu einem Produkt in Einzelfällen abweichende Bedingungen genannt werden, gehen diese abweichenden Garantiebedingungen den hier gegenständlichen Regeln grundsätzlich vor.
14. Durch die hier gegenständliche Garantie werden die - daneben bestehenden und bestehen bleibenden - gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gemäß den §§ 437 ff BGB bzw., soweit ausländisches Recht zur Anwendung kommt nach den jeweiligen einschlägigen Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Landes nicht eingeschränkt.
 
Suhl, den 01.01.21

Garantieangaben bei Handelswaren beruhen auf den jeweiligen Garantie-Bedingungen der Hersteller. Diese erhalten Sie von den jeweiligen Herstellern.